Unsere Richtlinien für verantwortliches Investieren
RI-Richtlinie Erfahren Sie mehr Weniger lesen
Richtlinie zu Waffen Erfahren Sie mehr Weniger lesen
Ausübung von Stimmrechten Erfahren Sie mehr Weniger lesen
Im Jahr 2020 haben wir unsere Richtlinie für verantwortliches Investieren (RI-Richtlinie) ergänzt und erweitert, damit sie unseren Ansatz besser widerspiegelt und unseren zentralen Überzeugungen Ausdruck verleiht.
Unsere neue Richtlinie:
- stellt unsere Haltung zum Thema verantwortliches Investieren zusammenfassend dar
- nennt sechs Möglichkeiten, wie wir die Umsetzung anstreben
- umfasst ein „Corporate Conduct Statement“, in dem wir beschreiben, welches Verhalten wir von den Unternehmen erwarten, in die wir investieren
Bitte hier klicken, wenn Sie unsere Richtlinie für verantwortliches Investieren lesen möchten.
Insight investiert nicht in Unternehmen, die an der Produktion, dem Verkauf oder der Instandhaltung von Streumunition oder Landminen beteiligt sind.
Zwei bedeutende internationale Abkommen widmen sich dem Thema Streumunition und Landminen:
- UN-Übereinkommen über Streubomben (2008): Dieses Abkommen schränkt die Herstellung, Verwendung und Lagerung von Streumunition und deren Komponenten ein
- UN-Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, Herstellung und Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (1997): Dieses so genannte „Ottawa-Übereinkommen“ hat die weltweite Abschaffung von Antipersonenminen zum Ziel
Im Einklang mit diesen internationalen Abkommen und nach ihrer Ratifizierung und Umsetzung in nationales Recht in einer Reihe von Ländern hat Insight eine globale Richtlinie beschlossen. Mit ihr verpflichten wir uns zur Meidung direkter Anlagen in Unternehmen, die:
- Streumunition und/oder Landminen entwickeln, produzieren oder instand halten
- Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen zur Herstellung von Streumunition und/oder Landminen unternehmen
- Gegen die Vorschriften des Übereinkommens über Streumunition beziehungsweise des Übereinkommens über Antipersonenminen verstoßen
Die Richtlinie:
- Gilt für sämtliche Anlageklassen
- Bezieht sich nicht auf verbundene Unternehmen: Demnach sind Anlagen in Unternehmen, die mit von uns analysierten Unternehmen verbunden sind oder in geschäftlicher Beziehung zu diesen stehen, nicht ausgeschlossen
- Bezieht sich nicht auf passive Positionen in Instrumenten, die einen Index nachbilden
Bei der Mehrzahl unserer aktuell angebotenen Aktienstrategien halten wir keine bedeutenden physischen Positionen in Aktien. Wo wir Aktien physisch halten, üben wir für unsere Kunden regelmäßig Stimmrechte bei Unternehmen aus, in denen sie investiert sind.
Insight nutzt bei der Stimmrechtsausübung die Dienste eines externen Anbieters; Stimmrechte werden auf allen Versammlungen ausgeübt, wo dies zweckmäßig und vertretbar erscheint. Der externe Anbieter verfügt über Researchexpertise und Voting-Tools in Form hochmoderner IT-Systeme, die uns bei Abstimmungsentscheidungen unterstützen. Unabhängige Governance-Analysen werden auf der Basis Tausender nationaler und internationaler gesetzlicher Bestimmungen und „Best-Practice“-Regeln aus Ländern in allen Teilen der Welt erstellt.
Unabhängiges, neutrales Research richtet die Aufmerksamkeit frühzeitig auf bevorstehende Abstimmungen, und regelbasierte Analysen stellen sicher, dass strittige Punkte erkannt werden. Der externe Anbieter analysiert jeden Beschluss und nimmt einen Abgleich mit Insights Richtlinie zur Stimmrechtsausübung vor. Daraus ergibt sich dann, wie gestimmt werden sollte. Erkannte strittige Punkte werden Insight gegebenenfalls zur weiteren Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Einmal im Jahr unterzieht Insight seine Richtlinie zur Stimmrechtsausübung einer Überprüfung.
Sie können unsere Richtlinie zur Stimmrechtsausübung hier lesen.